03.11.2009
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Kfz-Versicherung: Vor Wechsel Werkstattliste prüfen

Heilbronn (dpa/tmn) - Vor dem Wechsel zu einer neuen Kfz- Versicherung lohnt ein Blick auf die Liste der Vertragswerkstätten. Denn wer einen günstigeren Tarif mit Werkstattbindung wählt, darf sein Auto im Versicherungsfall nur dort reparieren lassen.

Kfz-Versicherung
Wer einen günstigeren KfZ-Versicherungs-Tarif mit Werkstattbindung wählt, darf sein Auto im Versicherungsfall nur dort reparieren lassen. Dies gilt es bei einem Wechsel der Versicherung zu beachten. (Bild: Schierenbeck/dpa/tmn)
© dpa

Dies erklärt der Verein Geld und Verbraucher in Heilbronn: Ist der nächstgelegene Anbieter weit weg, kann das im Schadensfall viel Fahrerei bedeuten.

Wer zum Jahresbeginn zu einem neuen Kfz-Versicherer wechseln will, muss in der Regel bis Ende November kündigen. Bei den meisten Unternehmen endet das Versicherungsjahr mit dem Kalenderjahr - und die Kündigungsfrist beträgt beim Auto einen Monate.

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