03.11.2009
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Von "fieses Miststück" bis "alte Sau"

(mwil/dpa/tmn) - Wenn Ihnen auf der Autobahn ein Drängler an der Stoßstange klebt oder Sie ein Raser kurz vor einer Kurve überholt, sollten Sie trotzdem Ruhe bewahren und sich keinesfalls zu Beleidigungen hinreißen lassen. Das kann nämlich richtig teuer werden.

Polizeikontrolle
Für Beleidigungen fallen durchschnittlich 15 bis 30 Tagessätze an.
© dpa

"Blöde Kuh", "Depp" und "Idiot" sind eher harmlose Beleidigungen, die gerne benutzt werden, um anderen Verkehrsteilnehmern die Meinung über deren Leistungen im Straßenverkehr zu geigen. Doch schon diese Entgleisungen können ein Loch in den Geldbeutel reißen. Durchschnittlich werden für Beleidigungen Bußgelder in Höhe von 15 bis 30 Tagessätzen verhängt. Für Beschimpfungen wie "fieses Miststück" oder "alte Sau" können beispielsweise Geldstrafen von 2.500 Euro fällig werden.

Die Höhe der Geldbuße hängt neben der gewählten Beleidigung auch vom Einkommen des Übeltäters ab. Gleiches gilt für Gesten wie beispielsweise der "Stinkefinger". Dafür werden 40 Tagessätze veranschlagt. Bei einem Nettoeinkommen von 2.500 Euro, würde das eine Strafe von ungefähr 3.300 Euro ergeben. Wer anderen einen "Vogel" zeigt, kommt billiger davon: 20 bis 30 Tagessätze fallen dafür an.

Infografik Beleidigungen im Straßenverkehr.
Grafik des ADAC: So viel kosten Beleidigungen im Straßenverkehr.
© ADAC

So viel kosten Beleidigungen im Straßenverkehr: Die nebenstehende Tabelle des ADAC gibt Aufschluss.

Üble Äußerungen über Polizisten und Politessen werden laut dem ADAC besonders streng verfolgt. Das gilt auch für indirekte Beleidigungen: So wurden für den Satz "am liebsten würde ich Arschloch zu dir sagen" in einem Fall 1.600 Euro fällig.

Dass Beleidigungen nicht billig sind, bekam auch Ex-Fußballer Stefan Effenberg zu spüren. 2003 bezeichnete er einen Beamten als "Arschloch" und wurde zu einer Strafe in Höhe von 10.000 Euro (20 Tagessätze) verurteilt. Seiner Aussage zufolge habe er den Beamten allerdings lediglich "schönen Abend noch" zugerufen.

Zu einer Geldstrafe können unter Umständen zudem noch Gerichts- und Anwaltskosten kommen. Außerdem greift eine Rechtschutzversicherung für Beleidigungen nicht, da sie bei vorsätzlichen Taten nicht eintrittspflichtig ist. Im schlimmsten Fall kann man wegen einer Beleidigung auch hinter Gittern landen. Laut Strafgesetzbuch kann eine Beleidigung, ob sie nun im Straßenverkehr geschieht oder nicht, eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren nach sich ziehen.

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emsig - 17.11.2009, 10:04

Besser ist es, es erst gar nicht soweit kommen zu lassen. Also entweder ordentlich fahren oder sich vorher informieren, z.B auf blitzer.de oder ähnlichen Webseiten.

ChrischH - 16.11.2009, 14:49

Meine sanft- und gutmütige, fast 70-jährige, moderat Auto fahrende Mutter erzählte, dass sie vor kurzem geblitzt wurde. Mit 65 km/h, etwa 10 Meter vor einem Schild, dass das vorherige 50km/h-Limit durch eine 70er-Begrenzung ersetzte. I... gesamten Beitrag lesen

Jan2009 - 15.11.2009, 12:48

Ich bin sicher, dass keine(r) von Euch im Straßenverkehr grundlos mit erhobenen Fingern herumfährt… Ist es doch nicht vielmehr so, dass viele Autofahrer mit ihrer Fahrweise DIE GRÜNDE liefern beschimpft zu werden? Wenn ich sau... gesamten Beitrag lesen

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