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Bußgeldkatalog: Vorfahrt

In §8 der Straßenverkehrsordnung steht: "An Kreuzungen und Einmündungen hat die Vorfahrt, wer von rechts kommt." Es gilt also die so genannte "Rechts vor Links"-Regelung, solange die Vorfahrt nicht durch Verkehrszeichen geregelt ist.

Fahrräder haben Vorfahrt
An einem Stoppschild muss das Fahrzeug vor der Weiterfahrt mindestens drei Sekunden stehen.
© dpa

Wer hat aber Vorfahrt, wenn vier Autos gleichzeitig in eine Kreuzung einfahren wollen? In dieser Situation müssen sich die Fahrer per Handzeichen verständigen, wer auf seine Vorfahrt verzichtet. Bei Kreisverkehr gilt die Rechts-vor-Links-Regel nicht. Hier hat Vorfahrt, wer sich innerhalb des Kreisverkehrs befindet. Bei der Einfahrt in einen Kreisverkehr ist das Blinken verboten, bei der Ausfahrt hingegen Pflicht.

Vorfahrt

BeschreibungBußgeldPunkteFahrverbotHinweis
An eine Vorfahrtsstraße zu schnell heran gefahren10 Euro---
Vorfahrt nicht beachtet (mit Behinderung)25 Euro---
Vorfahrt oder Stoppschild nicht beachtet (mit Gefährdung)100 Euro31 MonatJe nach Tatbegehung Geldstrafe, Führerscheinentzug und Freiheitsstrafe bis fünf Jahre
An der Haltelinie nicht gehalten10 Euro---
An der Haltelinie nicht gehalten (mit Gefährdung)50 Euro3--
Rotlicht missachtet90 Euro---
Rotlicht missachtet (mit Gefährdung oder Sachbeschädigung)200 Euro31 MonatJe nach Tatbegehung, Führerscheinentzug und Freiheitsstrafe bis fünf Jahre
Rotlicht länger als eine Sekunde missachtet 200 Euro41 MonatJe nach Tatbegehung Geldstrafe, Führerscheinentzug und Freiheitsstrafe bis fünf Jahre
dergleichen mit Gefährdung32041 Monat-
dergleichen mit Sachbeschädigung36041 Monat-

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