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Bußgeldkatalog: Alkohol und Drogen

18 Punkte in Flensburg, Führerschein weg: Wer seinen Lappen zurück will, muss eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung über sich ergehen lassen.

Alkoholtest
Aufatmen nach dem Pusten - der Alkoholtest zeigt null Promille.
© dpa

Bei der so genannten MPU geht es darum nachzuweisen, dass man aus dem begangenen Fehlverhalten gelernt hat und in Zukunft verantwortungsvoller im Straßenverkehr agieren wird. Sie ist also alles andere als ein "Idiotentest".

Hauptanlass für eine MPU sind Alkoholdelikte. Seit 01. August 2007 gilt für Fahranfänger, die sich noch innerhalb ihrer zweijährigen Probezeit befinden, ein absolutes Alkoholverbot.

Alkohol und Drogen

BeschreibungBußgeldPunkteFahrverbotHinweis
Alkohol
Verstoß gegen die 0,5 Promillegrenze beim
ersten Mal
500 Euro41 Monat-
Verstoß gegen die 0,5 Promillegrenze beim
zweiten Mal
1000 Euro43 Monate-
Verstoß gegen die 0,5 Promillegrenze beim
dritten Mal
1500 Euro43 Monate-
Straßenverkehrsgefährdung unter Alkoholeinfluss-7-Entziehung der Fahrerlaubnis, Freiheitsstrafe oder Geldstrafe
Drogen
Verstoß gegen das Drogengesetz im Straßenverkehr beim
ersten Mal
500 Euro41 Monat-
Verstoß gegen das Drogengesetz im Straßenverkehr beim zweiten Mal1000 Euro43 Monate-
Verstoß gegen das Drogengesetz im Straßenverkehr beim dritten Mal1500 Euro43 Monate-
Straßenverkehrsgefährdung unter Drogeneinfluss-7-Entziehung der Fahrerlaubnis, Freiheitsstrafe oder Geldstrafe

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