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Bußgeldkatalog: Autobahnen und Kraftfahrtstraßen

Frühzeitig blinken, den Verkehr beobachten und über die Schulter blicken: Um die Gefahr eines Unfalls beim Überholen auf der Autobahn zu minimieren, tut man gut daran, Umsicht walten zu lassen.

Hohes Verkehrsaufkommen auf deutschen Autobahnen
Fast 220 Millionen Kilometer werden jährlich auf deutschen Autobahnen zurückgelegt.
© dpa

Wer auf die Autobahn auffährt, für den gilt: Der fließende Verkehr hat Vorrang. Zwar wechseln Autofahrer auf der Hauptfahrbahn oftmals die Spur, um das Auffahren zu erleichtern - verpflichtet sind sie dazu jedoch nicht. Im Zweifel muss der Auffahrende sogar am Ende der Beschleunigungsspur anhalten. Wer dem fließenden Verkehr die Vorfahrt nimmt, wird mit einer Geldstrafe von 75 Euro und drei Punkten in Flensburg bestraft.

Autobahnen und Kraftfahrtstraßen

BeschreibungBußgeldPunkteFahrverbotHinweis
Wenden, Rückwärtsfahren, Fahren entgegen der Fahrtrichtung (auch der Versuch ist strafbar) auf Autobahnen oder Kraftfahrtstraßen-71 MonatJe nach Tatbegehung Geldstrafe, Führerscheinentzug und Freiheitsstrafe bis fünf Jahre
desgleichen in Ein- und Ausfahrten75 Euro4--
desgleichen auf Nebenfahrbahn oder Seitenstreifen130 Euro4--
desgleichen auf der durchgehenden Fahrbahn200 Euro41 Monat-
Wenden im Tunnel40 Euro1--
Seitenstreifen zum schnelleren Vorwärtskommen benutzt75 Euro2--
Abschleppen eines liegengebliebenen Fahrzeuges über die nächstliegende Ausfahrt hinaus oder beim Abschleppen auf die Autobahn eingefahren20 Euro---
Nicht möglichst weit rechts gefahren, obwohl dies möglich gewesen wäre (mit Gefährdung)40 Euro1--
Benutzung mit einem bauartbedingt nicht zulässigen Fahrzeug (Höchstgeschwindigkeit unter 60 km/h oder Höchstabmessungen zusammen mit der Ladung überschritten)20 Euro1--
Unzulässiges Halten30 Euro1--
Unzulässiges Parken70 Euro2--
Ein- oder Ausfahren an unzulässigen Stellen25 Euro---
Ein- oder Ausfahren an unzulässigen Stellen mit Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer75 Euro3--
Ein- oder Ausfahren an unzulässigen Stellen mit Sachbeschädigung60 Euro31 MonatJe nach Tatbegehung Geldstrafe, Führerscheinentzug und Freiheitsstrafe bis fünf Jahre
Bei stockendem Verkehr keine Mittelgasse für Polizei oder Rettungsfahrzeuge gebildet20 Euro---
Beim Einfahren Vorfahrt des fließenden Verkehrs nicht beachtet75 Euro3--

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