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Bußgeldkatalog: Beleuchtung und Warnzeichen

Schnee, Eis, Matsch und Salz machen das Autofahren im Winter mitunter zu einer riskanten Angelegenheit. Gute Sicht ist unabdingbar, um Unfälle zu vermeiden.

Autofahrt im Nebel
Bei Sichtbehinderungen wie Nebel ist das Abblendlicht einzuschalten.
© dpa

Bei trübem Wetter sollte man die Scheinwerfer auch tagsüber einschalten, um besser zu sehen und gesehen zu werden. Doch Vorsicht: Sind die Scheinwerfer verschmutzt, verringert sich die Sichtweite um bis zu 40 Prozent. Wenn noch dazu die Windsschutzscheibe verschmiert ist und der Gegenverkehr blendet, kann sich die Sichtweite um bis zu 77 Prozent reduzieren.

Fazit: Reinigen Sie die Scheinwerfer regelmäßig. Sorgen Sie überdies für ausreichend Wasser in der Scheibenwischanlage und legen Sie besonderes Augenmerk auf die Scheibenwischerblätter.

Beleuchtung und Warnzeichen

BeschreibungBußgeldPunkteFahrverbotHinweis
Beleuchtung nicht vorschriftsmäßig benutzt10 Euro---
Beleuchtung nicht vorschriftsmäßig benutzt (mit Gefährdung)15 Euro---
Beleuchtung nicht vorschriftsmäßig benutzt (mit Sachbeschädigung)35 Euro---
Nur mit Standlicht oder auf einer Straße mit durchgehender, ausreichender Beleuchtung mit Fernlicht gefahren10 Euro---
Nur mit Standlicht oder auf einer Straße mit durchgehender, ausreichender Beleuchtung mit Fernlicht gefahren (mit Gefährdung)15 Euro---
Nur mit Standlicht oder auf einer Straße mit durchgehender, ausreichender Beleuchtung mit Fernlicht gefahren (mit Sachbeschädigung)35 Euro---
Kein Abblendlicht am Tage trotz Sichtbehinderung durch Nebel, Schneefall, Regen (innerorts)25 Euro---
Kein Abblendlicht am Tage trotz Sichtbehinderung durch Nebel, Schneefall, Regen (außerorts)40 Euro3--
Ohne Abblendlicht im Tunnel fahren10 Euro---
Haltendes Fahrzeug nicht vorschriftsmäßig beleuchtet20 Euro---
Haltendes Fahrzeug nicht vorschriftsmäßig beleuchtet (mit Sachbeschädigung)35 Euro---
Fahrtrichtungsanzeiger nicht wie vorgeschrieben benutzt10 Euro---
Missbrauch der Warnblinkanlage5 Euro---
Missbrauch von Hupe und Lichthupe10 Euro---
Missbrauch von Hupe und Lichthupe (mit Belästigung)20 Euro---
Einsatz unerlaubter Schallzeichen10 Euro---

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