Bookmark-DiensteBookmark-DiensteBookmark-DiensteBookmark-Dienste

Bußgeldkatalog: Papiere, HU und Technik

"Bis dass der TÜV uns scheidet": Alle zwei Jahre steht die Hauptuntersuchung (HU) an, die sicherstellen soll, dass keine Kraftfahrzeuge mit Sicherheitsmängeln auf deutschen Straßen unterwegs sind.

Hauptuntersuchung
Alle zwei Jahre werden Autos auf Herz und Nieren überprüft.
© dpa

Gerade Besitzer älterer Autos bangen darum, ob ihr geliebtes Gefährt noch für weitere zwei Jahre zugelassen wird. Der kritische Blick des Prüfers untersucht das Fahrzeug beispielsweise auf Roststellen, schwache Bremsen und das Funktionieren der Beleuchtungsanlage. Außerdem kann er auch einen Blick auf den Verbandskasten werfen: Deswegen sollte vor einer HU immer kontrolliert werden, ob dieser sein Haltbarkeitsdatum auch nicht überschritten hat.

Mit der HU fällt auch die Abgasuntersuchung (AU) an. Dabei wird überprüft, ob die Abgaswerte innerhalb einer bestimmten Abgasnorm bleiben. Diese Norm variiert je nach Fahrzeugalter und -typ.

Papiere, HU und Technik

BeschreibungBußgeldPunkteFahrverbotHinweis
Meldepflichtige Änderungen (neue Anschrift, Halterwechsel, Abmeldung, Stilllegung, Inbetriebnahme, Erwerb, Einfuhr) der Zulassungsstelle nicht mitgeteilt15 Euro---
HU um bis zu 2 Monate überzogen15 Euro---
HU um 2 bis zu 4 Monate überzogen25 Euro---
HU um 4 bis zu 8 Monate überzogen40 Euro1--
HU um mehr als 8 Monate überzogen75 Euro2--
AU zwischen 2 und 8 Monate überschritten15 Euro---
AU über 8 Monate überschritten40 Euro1--
Mit unzulässiger Mischbereifung gefahren15 Euro---
Als Halter die Fahrt mit unzulässiger Mischbereifung angeordnet oder zugelassen30 Euro---
Mit Reifen ohne Mindestprofiltiefe von 1,6 mm gefahren50 Euro3--
Als Halter die Fahrt ohne Mindestprofiltiefe von 1,6mm angeordnet oder zugelassen75 Euro3--
Verkehrsunsicheres Fahrzeug betrieben90 Euro3--
Fahrzeug betrieben ohne Betriebserlaubnis50 Euro3--
Fahrzeug mit defektem Auspuff betrieben20 Euro---
Fahrzeug betrieben und dabei gegen Vorschriften über Lichter und Leuchten verstoßen15 Euro---
Inbetriebnahme, Anordnen oder Zulassen der Inbetriebnahme eines PKW bei Überschreitung des zulässigen Gesamtgewichts um mehr als 20%95 Euro3--
Inbetriebnahme, Anordnen oder Zulassen der Inbetriebnahme eines PKW bei Überschreitung des zulässigen Gesamtgewichts um mehr als 25%140 Euro3--
Inbetriebnahme, Anordnen oder Zulassen der Inbetriebnahme eines PKW bei Überschreitung des zulässigen Gesamtgewichts um mehr als 30 %235 Euro3--
Fahrzeug mit Reifen betrieben, die nicht den Wetterverhältnissen angepasst sind 20 Euro---
Fahrzeug mit Reifen betrieben, die nicht den Wetterverhältnissen angepasst sind (zusätzlich mit Behinderung)40 Euro1--

Hier geht's zurück zur Übersicht

Artikel bewerten:
Bugatti Veyron

So stark, so schön, so einzigartig

Die Könige der Autowelt und ihre Bestleistungen im Quiz. mehr

VW Käfer

Woher kommen die Autonamen?

Ente, Käfer, Knutschkugel: Testen Sie Ihr Wissen. mehr

GMX interaktive Suche

Schließen