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Bußgeldkatalog: Halten und Parken

Wenn das berühmte Knöllchen erstmal unter dem Scheibenwischer klemmt, ist es zu spät: falsch geparkt!

Feuerwehrzufahrt
In Zufahrten für Rettungsfahrzeuge herrscht absolutes Halteverbot.
© dpa

Wie hoch das Bußgeld ausfällt, hängt davon ab, wo und wie lange man falsch geparkt hat. Ist die Parkuhr erst eine halbe Stunde abgelaufen, fallen lediglich fünf Euro an. Wer sich in einer Feuerwehreinfahrt positioniert, für den wird es nicht nur teuer: Im schlimmsten Fall wird der Wagen auch noch abgeschleppt.

Nach dem ersten Schock gilt es, den Wagen wieder zu finden. Nur wo? Auskunft gibt die nächste Polizeidienststelle oder das Ordnungsamt.

Halten und Parken

Halten an engen oder unübersichtlichen Stellen, in scharfen Kurven, auf Beschleunigungs- oder Verzögerungsstreifen, im Bereich von Fußgängerüberwegen und Bahnübergängen und soweit es durch Markierungen, Lichtzeichen und Verkehrsschilder untersagt ist15 Euro---
dergleichen mit Behinderung25 Euro---
dergleichen länger als eine Stunde35 Euro---
Parken an genannten Stellen oder auf Rad- und Gehwegen15 Euro---
dergleichen mit Behinderung25 Euro---
dergleichen länger als eine Stunde25 Euro---
zusätzlich mit Behinderung35 Euro---
Parken an Engstellen und dadurch Behinderung von Rettungsfahrzeugen40 Euro1--
Halten vor oder in Feuerwehrzufahrten10 Euro---
Parken vor oder in Feuerwehrzufahrten35 Euro---
dergleichen mit Behinderung von Einsatzfahrzeugen50 Euro1--
Halten in zweiter Reihe15 Euro---
dergleichen mit Behinderung20 Euro---
Parken in zweiter Reihe20 Euro---
dergleichen mit Behinderung25 Euro---
dergleichen länger als 15 Minuten30 Euro---
dergleichen zusätzlich mit Behinderung35 Euro---
Parken auf Sperrflächen25 Euro---
Unzulässiges Parken in verkehrsberuhigten Zonen10 Euro---
dergleichen mit Behinderung15 Euro---
dergleichen länger als 3 Stunden20 Euro---
dergleichen zusätzlich mit Behinderung30 Euro---
Parken im 5-Meter-Bereich von Kreuzungen und Einmündungen, vor Grundstücksein- und -ausfahrten, im Bereich von Haltestellen und Taxiständen, vor und hinter Andreaskreuzen, über Schachtdeckeln und soweit es durch Verkehrszeichen verboten ist10 Euro---
dergleichen mit Behinderung15 Euro---
dergleichen länger als 3 Stunden20 Euro---
dergleichen zusätzlich mit Behinderung30 Euro---
Parken an abgelaufener Parkuhr ohne Parkschein oder ohne Parkscheibe
bis zu 30 Minuten5 Euro---
dergleichen bis zu 1 Stunde10 Euro---
dergleichen bis zu 2 Stunden15 Euro---
dergleichen bis zu 3 Stunden20 Euro---
dergleichen über 3 Stunden25 Euro---
Parken auf Schwerbehinderten-Parkplatz35 Euro---
Nicht platzsparend gehalten oder geparkt10 Euro---
Parklücke einem Berechtigten weggenommen10 Euro---
Parken in Fußgängerbereichen30 Euro---
dergleichen mit Behinderung35 Euro---
dergleichen länger als 3 Stunden35 Euro---
Parken oder Abstellen eines Fahrzeuges mit Versperren d. Abfahrtsweges eines anderen20 Euro---
Beim Ein- oder Aussteigen andere Verkehrsteilnehmer gefährdet10 Euro---
dergleichen mit Sachbeschädigung25 Euro---
Fahrzeug verlassen ohne Vorsichtsmaßnahmen zur Vermeidung von Unfällen oder Verkehrsstörungen15 Euro---
dergleichen mit Sachbeschädigung25 Euro---
In einer Nothalte- oder Pannenbucht unberechtigt halten20 Euro---
In einer Nothalte- oder Pannenbucht unberechtigt parken25 Euro---

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