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Bußgeldkatalog: Polizei

Blaulicht im Rückspiegel, das Martinshorn tönt - Wenn Polizei- oder Rettungsfahrzeuge vorbei wollen, heißt es: Platz machen!

Halt! Polizei.
Wer trotz polizeilicher Aufforderung nicht anhält, muss zahlen.
© dpa

Im fließenden Verkehr sollte man die Geschwindigkeit drosseln und je nach Verkehrssituation und Fahrstreifen äußerst rechts bzw. links fahren, um eine Gasse frei zu machen. Im Zweifel kann man sogar anhalten.

Wenn man selbst in eine Polizeikontrolle gerät, bloß nicht auf die Idee kommen, noch mal Gas zu geben. Halten Sie an und zeigen Sie dem Polizisten auf Verlangen Führerschein und Ausweis. Kritisch darf man bei Beamten in Zivil sein. Der ADAC rät, sich in diesem Fall den Dienstausweis zeigen zu lassen.

Polizei

BeschreibungBußgeldPunkteFahrverbotHinweis
Führerschein/Fahrzeugschein nicht mitgeführt oder ausgehändigt10 Euro---
Warndreieck und Verbandskasten nicht mitgeführt oder vorgezeigt15 Euro---
Verkehrsregelnde Weisungen oder Anweisung zur Durchführung einer Verkehrskontrolle der Polizei nicht befolgt20 Euro---
Einem Einsatz-Fahrzeug mit Blaulicht und Martinshorn nicht freie Bahn geschaffen20 Euro---
Haltgebot der Polizei nicht befolgt50 Euro3--

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