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Bußgeldkatalog: Überholen

Überholen ist generell nur erlaubt, wenn man übersehen kann, dass der Gegenverkehr während des ganzen Überholvorgangs nicht behindert wird.

Verkehrszeichen: Überholverbot für LKW über 3,5 Tonnen.
Überholverbot nur für LKW - Busse dürfen hier Überholen.
© dpa

Bei unklarer Verkehrslage ist das Überholen auch dann verboten, wenn kein Verkehrszeichen explizit darauf hinweist.

Rechtzeitiges Blinken ist dabei genauso unerlässlich wie ein Blick in den Spiegel und über die Schulter, um Autos im "toten Winkel" nicht zu übersehen.

Überholen

BeschreibungBußgeldPunkteFahrverbotHinweis
Überholen trotz Verbot40 Euro1--
dergleichen mit Gefährdung oder Sachbeschädigung125 Euro41 Monat-
Innerorts rechts überholt30 Euro---
Innerorts rechts überholt (mit Sachbeschädigung)35 Euro---
Außerorts rechts überholt100 Euro3--
Überholen, ohne wesentlich schneller zu sein80 Euro1--
Überholen mit zu wenig Seitenabstand30 Euro1--
Nach dem Überholen nicht schnell wieder eingeordnet10 Euro---
Beim Überholtwerden das Tempo erhöht30 Euro---
Als langsames Fahrzeug anderen das Überholen nicht ermöglicht10 Euro---
Überholen, obwohl der Überholte blinkte, um sich einzuordnen25 Euro---
Überholen bei unklarer Verkehrslage100 Euro3--
Überholen bei unklarer Verkehrslage und Überholverbot150 Euro4--
dergleichen mit Gefährdung250 Euro41 MonatJe nach Tatbegehung Geldstrafe, Führerscheinentzug und Freiheitsstrafe bis fünf Jahre
dergleichen mit Sachbeschädigung300 Euro41 MonatJe nach Tatbegehung Geldstrafe, Führerscheinentzug und Freiheitsstrafe bis fünf Jahre
Zum Überholen ausgeschert und Nachfolgende gefährdet40 Euro2--
Überholen am Fußgängerüberweg oder dort das Vorrecht der Fußgänger missachtet50 Euro4--
Fahrtrichtungsanzeiger nicht wie vorgeschrieben benutzt10 Euro---

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