Bußgeldkatalog: Unfall

© dpa
Selbst Bagatellunfälle können in einer Katastrophe enden, wenn die Unfallstelle nicht richtig abgesichert ist. Zuerst muss an allen beteiligten Fahrzeugen die Warnlichtblinkanlage eingeschaltet und das Warndreieck in angemessenem Abstand (innerorts 50 Meter und auf Bundesstraßen und Autobahnen 100 Meter) aufgestellt werden. Danach sollte man so schnell wie möglich Erste Hilfe leisten und den Krankenwagen rufen, sofern es Verletzte gibt.
Bei kleineren Unfällen ohne Personenschaden mit klarer Schuldfrage muss man nicht unbedingt die Polizei rufen. In jedem Fall gilt: Das Unfallgeschehen dokumentieren und die Personalien austauschen. Falls eine Kamera zur Hand ist, machen Sie Fotos vom Unfallort.
Unfall
| Beschreibung | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot | Hinweis |
| Liegengebliebenes Fahrzeug nicht abgesichert und als Hindernis kenntlich gemacht | 40 Euro | 2 | - | - |
| Als Unfallbeteiligter den Verkehr nicht gesichert oder bei Bagatellen nicht sofort beiseite gefahren | 30 Euro | - | - | - |
| Als Unfallbeteiligter den Verkehr nicht gesichert oder bei Bagatellen nicht sofort beiseite gefahren (mit Sachbeschädigung) | 35 Euro | - | - | - |
| Unfallspuren beseitigt vor den notwendigen polizeilichen Feststellungen | 30 Euro | - | - | - |
| Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort | - | 7 | - | - |
| Unterlassene Hilfeleistung | - | 5 | - | - |
| Fahrlässige Tötung | - | 5 | - | Straftat nach StGB |
| Fahrlässige Körperverletzung | - | 5 | - | Straftat nach StGB |
Hier geht's zurück zur Übersicht
Das sind die sichersten Autos
Das Crashsicherheits-Institut IIHS hat seine jährliche Liste der sichersten Autos veröffentlicht. Unter den... mehr





















