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Bußgeldkatalog: Unfall

Richtiges Verhalten nach einem Verkehrsunfall kann Leben retten. Doch was ist genau zu tun?

Unfall
Erst nach dem Sichern der Unfallstelle soll Erste Hilfe geleistet werden, um Folgeunfälle zu vermeiden.
© dpa

Selbst Bagatellunfälle können in einer Katastrophe enden, wenn die Unfallstelle nicht richtig abgesichert ist. Zuerst muss an allen beteiligten Fahrzeugen die Warnlichtblinkanlage eingeschaltet und das Warndreieck in angemessenem Abstand (innerorts 50 Meter und auf Bundesstraßen und Autobahnen 100 Meter) aufgestellt werden. Danach sollte man so schnell wie möglich Erste Hilfe leisten und den Krankenwagen rufen, sofern es Verletzte gibt.

Bei kleineren Unfällen ohne Personenschaden mit klarer Schuldfrage muss man nicht unbedingt die Polizei rufen. In jedem Fall gilt: Das Unfallgeschehen dokumentieren und die Personalien austauschen. Falls eine Kamera zur Hand ist, machen Sie Fotos vom Unfallort.

Unfall

BeschreibungBußgeldPunkteFahrverbotHinweis
Liegengebliebenes Fahrzeug nicht abgesichert und als Hindernis kenntlich gemacht40 Euro2--
Als Unfallbeteiligter den Verkehr nicht gesichert oder bei Bagatellen nicht sofort beiseite gefahren30 Euro---
Als Unfallbeteiligter den Verkehr nicht gesichert oder bei Bagatellen nicht sofort beiseite gefahren (mit Sachbeschädigung)35 Euro---
Unfallspuren beseitigt vor den notwendigen polizeilichen Feststellungen30 Euro---
Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort-7--
Unterlassene Hilfeleistung-5--
Fahrlässige Tötung-5-Straftat nach StGB
Fahrlässige Körperverletzung-5-Straftat nach StGB

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