
Kaskoschutz nur bei Winterreifen

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Darauf weist der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) in Berlin hin. Autofahrer müssten immer mit "geeigneter Bereifung" fahren. Neben der Art der Bereifung komme es dabei auf die richtige Profiltiefe, Größe und den Luftdruck an.
Ausrüstung an Wetterverhältnisse anpassen
Laut Straßenverkehrsordnung ist die Ausrüstung des Fahrzeugs, zu der auch die Reifen zählen, an die Wetterverhältnisse anzupassen. Bei grob fahrlässigem Verhalten - etwa beim Fahren mit abgenutzten Sommerreifen im verschneiten Hochgebirge - könnte die Kaskoversicherung laut GDV daher bei einem Unfall die Übernahme des Schadens verweigern.
Anders sieht es dem Verband zufolge beim Haftpflichtschutz aus: Die Haftpflicht ersetze dem Unfallgegner auch dann den Schaden, wenn ein Autofahrer bei winterlichen Straßenverhältnissen mit Sommerreifen einen Unfall verursacht. Der GDV empfiehlt in jedem Fall, rechtzeitig auf Winterreifen umzurüsten, da diese bei Schnee und Eis und niedrigen Temperaturen eine bessere Haftung bieten als Sommerreifen. (dpa)
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