Auto-Tipps für die ersten Wintertage

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Nach Angaben des ADAC in München steigt an den ersten heftigen Wintertagen die Zahl der Pannen und Unfälle jeweils "dramatisch" an. Im vergangenen Jahr mussten die Pannenhelfer des Clubs zum Beispiel am 21. Dezember rund 18 000 Einsätze absolvieren. Es schade daher nicht, das Auto auf die winterlichen Bedingungen vorzubereiten. Tipps gibt der ADAC dabei zu den folgenden Bereichen:
Ausrüstung
Autofahrer sollten nur mit entsprechender Ausrüstung losfahren. Dazu gehören Winterreifen am Auto sowie Frostschutz in der Kühlerflüssigkeit und im Scheibenreiniger.
Batterie
Die Leistungsstärke der Batterie sollte getestet werden. Ist die Stromquelle altersschwach, sollte sie ausgetauscht werden, sonst drohen am nächsten kalten Morgen Startschwierigkeiten. Starke Stromverbraucher wie die Heckscheibenheizung sollten immer nur kurz eingeschaltet werden.
Tankfüllung
Vor längeren Fahrten und bei vorhergesagten starken Schneefällen sollte der Wagen vollgetankt werden. Unterwegs sollten Fahrer mögliche Zwangspausen durch Schneeverwehungen oder Unfälle mit Staus und Sperrungen einkalkulieren. Eine warme Decke, etwas Proviant und heiße Getränke in einer Thermosflasche sind dann Gold wert.
Fahrweise
Bei Schneefall und auf glatten Straßen sollte besonders vorsichtig gefahren werden. Schlitterpartien und längere Bremswege sind einzukalkulieren. Räumfahrzeuge sollten Autofahrer zur eigenen Sicherheit nicht überholen. Leicht werden die Gefahren eines solchen Manövers sowie des Fahrens auf ungeräumten Straßen unterschätzt.
Der Auto Club Europa (ACE) in Stuttgart weist außerdem darauf hin, dass Räumfahrzeuge im Einsatz nach der Straßenverkehrsordnung Vorfahrt haben. Kommt es zu einer Kollision, haftet einem Urteil des Landgerichts Coburg zufolge derjenige für den Schaden, der nicht weit genug rechts gefahren ist (Az.: 11 O 780/00). Auch ein auf der linken Autobahnspur langsam fahrender Schneepflug sei nach geltender Rechtsprechung nicht für Unfälle verantwortlich.
Wer ein Räumfahrzeug zu spät erkennt, muss für entstandene Schäden alleine aufkommen. Das gehe aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Koblenz hervor (Az.: 12 U 1295/00). Der ACE rät, zu Räumfahrzeugen genug Abstand zu halten. Dadurch geraten Autos auch nicht in deren "Salzfontänen".
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