04.09.2007
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Schlussbemerkung im Arbeitszeugnis erlaubt Rückschlüsse

Bonn (dpa/tmn) - An der Schlussbemerkung im Arbeitszeugnis können aus einer Firma scheidende Arbeitnehmer erkennen, ob der Chef ihren Weggang bedauert oder nicht. Darauf weist der Verlag für die Deutsche Wirtschaft in Bonn hin.

Bei einem hervorragenden Mitarbeiter, den der Arbeitgeber sehr ungern abgibt, steht dort zum etwa: "Sein Ausscheiden wird mit besonderem Bedauern zur Kenntnis genommen." Wer für den künftigen Berufsweg "weiterhin viel Glück und Erfolg" gewünscht bekommt, verbunden etwa mit einem Dank für die "jahrelange erfolgreiche Zusammenarbeit", der kann sich sicher sein: Er gilt als guter Mitarbeiter, dessen Weggang bedauert wird.

Ganz anders sieht es den Angaben zufolge aus, wenn im Zeugnis nur steht, das Ausscheiden erfolge "aus Gründen der innerbetrieblichen Organisation". Das bedeutet meist, der Arbeitgeber ist froh darüber, den Mitarbeiter loszuwerden. Noch gravierender ist die Formulierung, man habe sich "im gegenseitigen Einvernehmen getrennt": Dahinter verbirgt sich die Tatsache, dass dem Mitarbeiter gekündigt oder dass ihm eine Kündigung von sich aus nahegelegt wurde.

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