So überstehen Auszubildende die Probezeit

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Der Arbeitsrechtler Michael Eckert aus Heidelberg nennt sie die "Verlobungszeit" zwischen Unternehmen und neuem Mitarbeiter: Beide könnten nun herausfinden, ob sie zusammenpassen.
Maximal sechs Monate darf diese Phase des gegenseitigen Beschnupperns Eckert zufolge bei Arbeitsverträgen dauern. Anders bei Ausbildungsverträgen: Hier sieht das Berufsbildungsgesetz (BBiG) eine Mindestdauer der Probezeit von einem Monat und eine Höchstdauer von vier Monaten vor. Wer in dieser Zeit merkt, dass sich hier nicht zusammenfügt, was scheinbar zusammengehört, kann die Verbindung leicht wieder lösen. Eine Kündigungsfrist gibt es während der Probezeit nicht, triftige Gründe für die vorzeitige Scheidung sind nicht notwendig.
Ob sie vier Wochen oder vier Monate dauert, zu Beginn müssen Lehrlinge vor allem eines erreichen: eine persönliche Beziehung zu den Kollegen aufbauen. Das sei vielen Berufsanfängern nicht klar, sagt die Business-Trainerin Carolin Lüdemann aus Stuttgart: Die meisten gingen davon aus, dass sie sich durch ihr fachliches Können beweisen müssen. Tatsächlich könnten Auszubildende dieses aber überhaupt erst zeigen, wenn sie Zugang zu den Kollegen gefunden haben.
Grundsätzlich sollte der oder die Neue deshalb aktiv auf die Kollegen zugehen und sich vorstellen. Wer dabei auch ein wenig Privates über seine Herkunft, seine Interessen und seinen Werdegang erzählt, zeige, dass er offen ist, und schaffe eine gemeinsame Gesprächsgrundlage. Bei den ersten Gesprächen sollte einer nicht vergessen werden: der Chef. Dieser freue sich oft besonders über eine nette Plauderei, sagt Lüdemann. Denn die meisten Arbeitnehmer redeten im ganzen Jahr nur eine Stunde mit ihm.
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