29.10.2009
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Daimler wegen Bluttests im Visier der Datenschützer

Stuttgart (dpa) - Sind die Bluttests bei der Einstellung von neuen Mitarbeitern beim Autobauer Daimler in Ordnung? Dieser Frage gehen die Datenschützer in Baden-Württemberg nach.

Mercedes-Werk Rastatt
Arbeit bei Daimler nur noch nach Blutprobe? Die Endproduktion der A-Klasse im Mercedes-Benz-Werk Rastatt (Archiv).
© dpa

Der Norddeutsche Rundfunk berichtete am Mittwoch, Jobsuchende müssten sich schon während des Bewerbungsverfahrens bei Daimler Blut abnehmen lassen - ohne die Zusage für eine Stelle schon in der Tasche zu haben. Daimler wies den Vorwurf zurück, bei der Auswahl neuer Mitarbeiter fragwürdige Methoden anzuwenden. Zuvor hatten die Datenschützer den DAX-Konzern erneut gerügt, weil er unzulässigerweise Krankendaten von Mitarbeitern gesammelt und gespeichert hat.

Bei der neuen Untersuchung geht es nun um Blut- und Gesundheitstests von Jobsuchenden. "Daimler wurde umgehend von uns aufgefordert sich zu äußern", sagte ein Sprecher der zuständigen Aufsichtsbehörde für Datenschutz in Stuttgart. Die Fälle sollten einzeln geprüft werden.

Eine Daimler-Sprecherin sagte, zu Beginn des Bewerbungsverfahrens - zum Beispiel im Rahmen von Assessment Centern (Bewerbungsveranstaltungen) - würden weder Blut- noch Gesundheitstests gemacht. Dies erfolge erst bei den Einstellungsuntersuchungen, die vor oder nach einer endgültigen Zusage für die Stelle gemacht würden. Dabei werde geprüft, ob der Bewerber für den Job geeignet sei.

"Das sind die üblichen Einstellungsuntersuchungen", sagte die Sprecherin. Diese würden bei dem Autobauer bereits seit mehr als 30 Jahren gemacht und seien auch mit dem Betriebsrat abgestimmt. Blut werde den Bewerbern allerdings nur abgenommen, wenn diese vorher zustimmen. "Wenn jemand nicht einwilligt, ist das kein Grund, ihn nicht einzustellen."

Die Einstellungsuntersuchungen werden ihren Angaben zufolge beim werksärztlichen Dienst gemacht. Dieser teile der Personalabteilung anschließend mit, ob der Bewerber geeignet oder nicht geeignet sei. "Befunde und Diagnosen werden nicht weitergegeben." Diese würden direkt mit den Jobsuchenden besprochen. Der Arbeitgeber habe aber eine Fürsorgepflicht. Wenn ein Mitarbeiter zum Beispiel Diabetes habe, müsse auf geregelte Schicht- und Arbeitszeiten geachtet werden.

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Meinungen zum Thema (6) in Karriere
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Imnotme - 02.11.2009, 10:31

@mischpoche, und solche von deinem Schlag haben wir leider zu genüge als Arbeitgeber. Am liebsten noch per Handy und Computer hinterherschnüffeln....echt krank...

mischpoche - 30.10.2009, 10:08

Na, bevor sich in meinen Betrieb eine Schwangere einschmuggelt (und das ist gesetzlich noch erlaubt, der Wahnsinn) oder ein Drogendauerkonsument hätte ich auch gerne eine solche Möglichkeit der Überprüfung.

Tfix - 30.10.2009, 09:37

Vielleicht werden den Bluttests irgendwann noch Gentests folgen. Den meisten Unternehmern würde das bestimmt gefallen. Und die, die bei den Tests Durchfallen könnte man gleich auf dem Hartz 4 Schrottplatz entsorgen. Wenns soweit im legalen ... gesamten Beitrag lesen

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