Bluttest für einen Job: Was Arbeitgeber verlangen dürfen

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Darauf weist der Arbeitsrechtler Michael Eckert aus Heidelberg hin. In der Praxis sind solche "Musterungen" vor der Einstellung keineswegs selten. Wie weit solche Tests gehen dürfen, ist aber die Frage: Ob etwa eine Blutprobe von Bewerbern vor der Jobzusage verlangt werden kann, wie es der Autobauer Daimler tut, wollen Datenschützer jetzt prüfen. Die wichtigsten Fragen erläutert Eckert im Überblick:
Wer muss sich einen Test gefallen lassen?
Erlaubt sind medizinischer Tests in bestimmten Berufen: "Zum Beispiel bei Ärzten oder Krankenschwestern", sagt Eckert, der Vorstandsmitglied im Deutschen Anwaltverein in Berlin ist. Auch sei es legitim, etwa einen Busfahrer einem Sehtest zu unterziehen. Für die Arbeit in Küchen oder mit Lebensmitteln sei ein Gesundheitszeugnis sogar gesetzlich vorgeschrieben. Und auch wenn ein Leiden die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers berührt, hat er ein berechtigtes Interesse daran - so muss er zum Beispiel Diabetiker bei Wechselschichten gesondert behandeln.
Was darf getestet werden?
Wenn es die Stelle erfordert, eine ganze Menge. Welche Dinge das genau sind, ist allerdings Auslegungssache. "Das ist also eine Grauzone", sagte Eckert. Von einer Krankenschwester könne zum Beispiel auch ein Aids-Test verlangt werden. "Sonst besteht ja eine Infektionsgefahr." Aber auch die körperliche Eignung dürfe überprüft werden, wenn jemand im Beruf etwa schwer heben muss. Und bei einem Apotheker sei auch ein Drogentest zulässig, weil er ständigen Zugang zu Medikamenten hat. Bei einem Bluttest kann der Bewerber aber verlangen, dass nur bestimmte Werte überprüft werden. Denn ansonsten gebe eine solche Probe über alles Mögliche Auskunft - von einer Schwangerschaft über genetische Veranlagungen bis hin zum Drogenkonsum.
Welche Testergebnisse darf der Arbeitgeber erfahren?
Selbst wenn Bewerber sich auf einen Test einlassen, darf der Arzt die Befunde nicht einfach an den Arbeitgeber weitergeben. "Er unterliegt der Schweigepflicht", erläutert Eckert. Details darf er nur weiterreichen, wenn der Bewerber ihm das erlaubt. Ansonsten sei es nur zulässig, den Bewerber als "medizinisch ungeeignet" für eine Stelle zu deklarieren. "Mehr darf der Arzt nicht sagen." Und erst recht darf er nichts über Befunde erzählen, die nichts mit der Eignung zu tun haben - etwa, wenn sich bei einer Untersuchung nebenbei herausstellt, dass ein Bewerber für einen Bürojob an Heuschnupfen leidet.

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krumm " solche unverschämtheiten muss man sich einfach merkeln und irgendwann dreht sich der spieß mal wieder ;) und dann.... ^^ " Bin ich selbst Arbeitgeber?
Fridozzge - 30.10.2009, 16:31So so, bei einem Bürojob darf man also auf Fragen in Bezug auf Geschlechtskrankheiten mit Lügen antworten. Also dann halt die Chefsekreterin doch lieber nur schreiben und Kaffee machen lassen.
krumm - 30.10.2009, 16:20solche unverschämtheiten muss man sich einfach merkeln und irgendwann dreht sich der spieß mal wieder ;) und dann.... ^^
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