Erfolgreiche Klage wegen Altersdiskriminierung
Der 29-Jährige aus Herne habe sich vergebens auf eine Stellenanzeige des nordrhein-westfälischen Justizministeriums beworben, berichtet die "Bild"-Zeitung. Das Landesarbeitsgericht in Hamm habe ihm nun recht gegeben und damit ein Präzedenz-Urteil des Arbeitsgerichts Bielefeld bestätigt (Aktenzeichen: 11 Sa 284/08 und 2 Ca 542/07). Damit würden 3000 Euro Entschädigung zugunsten des Mannes fällig.
Der Kläger hatte demnach im Strafvollzugsdienst des Bielefelder Gefängnisses arbeiten wollen. Mit der Begründung, dass die Stelle nur für Personen bis 25 Jahre geeignet sei, sei er jedoch abgelehnt worden, berichtet das Blatt. Nach zwei Jahren Vorbereitungszeit sei laut Absage-Schreiben die Übernahme ins Beamtenverhältnis nicht mehr möglich. Dies sei nur bis zum 30. Lebensjahr zu machen. Der Bewerber hatte gegen die Entscheidung geklagt, und sich damit als einer der ersten auf das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) berufen.
Kläger-Anwalt Hans Reinhardt (48) aus Marl sagte der "Bild": "Er wollte kein Beamter werden, wurde nur wegen seines Alters abgelehnt. Das geht so nicht, ist verboten. Es gibt nicht zu alt oder zu jung auf dem Arbeitsmarkt, sondern nur gut und schlecht."


















