Vorgesetzter darf keine Papierkörbe durchwühlen
In dem Fall seien dessen Persönlichkeitsrechte verletzt, berichtet das Magazin "Unicum Beruf" Dagegen darf der Chef durchaus einen kritischen Blick auf den Schreibtisch des Mitarbeiters werfen. Es stehe ihm zu, auf diese Weise "in dienstliche Vorgänge Einblick zu nehmen" - üblicherweise allerdings nicht ohne vorher zu fragen.
Heimlich die Geschäftskorrespondenz zu kontrollieren, sei gleichfalls nicht in Ordnung, erklären die Experten. Anders sieht es bei privaten E-Mails aus: Ist die private Nutzung des Postfachs am Arbeitsplatz nicht generell erlaubt, kann der Arbeitgeber in Stichproben prüfen, ob die entsprechende Vereinbarung eingehalten wird. Dafür darf er dann auch lesen, was dort geschrieben wurde.
- Es ist Unsinn anzunehmen, dass das Hausr... | oberlemming, 08.10.2008, 17:39
- Warum soll der AG das nicht dürfen, wenn... | Mehnie, 07.10.2008, 12:25
Die anerkanntesten Berufe Deutschlands
Politiker oder Pfarrer? Professor oder Arzt? Wer hat mehr Prestige? mehr

Knigge: Darf ich mich in den Chef verlieben?
Dieses Quiz hilft, das Benimm-Labyrinth im Job zu meistern. mehr

Sind Sie fit in Sachen Business-Knigge?
Testen Sie hier Ihr Wissen über die Regeln der Geschäftswelt. mehr




















