Regierung bringt neues Arbeitsmarktgesetz auf den Weg
Das Kabinett billigte nach Angaben des Arbeitsministeriums den Gesetzentwurf, mit dem die Vermittlung als Kernbereich der Arbeitsmarktpolitik gestärkt und entbürokratisiert werden soll. Wirksame Instrumente würden weiterentwickelt, unwirksame Instrumente abgeschafft. "Weniger arbeitsmarktpolitische Instrumente bedeuten aber nicht weniger Arbeitsmarktpolitik", hieß es in der Erklärung.
Neu eingeführt wird ein Rechtsanspruch auf Unterstützung für den nachträglichen Erwerb des Hauptschulabschlusses. Der Hauptschulabschluss soll dabei aber nicht isoliert, sondern bei Jugendlichen im Rahmen berufsvorbereitender Bildungsmaßnahmen der Agenturen für Arbeit nachgeholt werden. Bei Erwachsenen soll der Rechtsanspruch auf Förderung des nachträglichen Erwerbs eines Hauptschulabschlusses in der Regel mit beruflicher Weiterbildung verknüpft werden. Damit sollen die Eingliederungschancen und die mittelfristigen beruflichen Entwicklungschancen gering qualifizierter Ausbildungsuchender und Arbeitsloser verbessert werden.
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