29.10.2009
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Fristgerecht arbeitslos melden

Nürnberg (dpa/tmn) - Beschäftigte müssen sich rechtzeitig bei der Arbeitsagentur melden, wenn ihnen die Arbeitslosigkeit bevorsteht. "Andernfalls droht ihnen eine Sperre beim Arbeitslosengeld", sagte Ilona Mirtschin von der Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg.

Arbeitsagentur
Wer weiß, dass er bald arbeitslos wird, sollte sich schnell bei der Arbeitsagentur melden. (Bild: dpa)
© dpa

Ist eine Entlassung absehbar, müssen Betroffene sich spätestens drei Monate vor dem Ausscheiden arbeitssuchend melden. "Das zählt ab dem Zeitpunkt, an dem sie die Kündigung in der Hand haben." Sind es dann weniger als drei Monate bis zur Arbeitslosigkeit, beträgt die Meldefrist drei Tage. Halten sie diese Termine nicht ein, wird die Unterstützung eine Woche lang gekürzt.

Im ersten Schritt reicht es dabei aus, sich per Telefon oder über die Internetseite der Agentur arbeitssuchend zu melden. Dann bekommen Betroffene einen späteren Termin, um in der Arbeitsagentur die übrigen Formalitäten für den Bezug des Arbeitslosengeldes zu erledigen. Dabei müssten Betroffene persönlich erscheinen, erläuterte Mirtschin. Spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit ist ein Besuch in der Arbeitsagentur Pflicht. Fällt der Termin auf einen Feiertag oder aufs Wochenende, darf die Meldung am folgenden Werktag nachgeholt werden.

Dabei erhalten Betroffene auch den Antrag auf Arbeitslosengeld, den sie ausfüllen müssen. Zusätzlich werden Unterlagen wie eine Arbeitsbescheinigung vom Arbeitgeber und die Lohnsteuerkarte benötigt. Außerdem müssen Antragsteller zu den Gründen für eine Kündigung Stellung nehmen - haben sie zum Beispiel einen Aufhebungsvertrag unterschrieben, zieht das wiederum eine Sperre nach sich. Müssen solche Angaben und Unterlagen nachgereicht werden, gebe es dafür zwar keine genaue Abgabefrist, erklärt Mirtschin. "Geld gibt es aber erst, wenn der Antrag vollständig ist." Wird er später bewilligt, werden die Leistungen allerdings rückwirkend ausgezahlt: "Wenn der Antrag pünktlich, aber unvollständig ist, verliert man keine Ansprüche."

Auch beim Übergang zu Hartz IV gilt es, rechtzeitig zu handeln. "Da hier die Bearbeitungszeit in der Regel etwas länger ist, sollte man das mindestens vier Wochen im Voraus beantragen", empfiehlt Mirtschin. Denn auch hierbei gilt: Ausgezahlt wird die Unterstützung erst, wenn ein Antrag gestellt wurde. Wer das erst tut, nachdem das reguläre Arbeitslosengeld ausläuft, muss mit einer Lücke in den Bezügen rechnen.

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