Als Aufstocker können schon Schüler riestern
Beim Mini-Job mit maximal 400 Euro Monatsverdienst zahlt der Arbeitgeber in die Sozialversicherung ein - für den Arbeitnehmer ist er abgabenfrei. Wer freiwillig aufstockt, ist aber automatisch rentenversichert und damit zulagenberechtigt.
Eine Beispielrechnung zeigt, dass sich der Abschluss eines Vertrags lohnen kann: Jugendliche erhalten wie ältere Arbeitnehmer die jährliche Grundzulage von 154 Euro - diese Summe zahlt der Staat auf Antrag in den Riester-Vertrag ein. Bei einem Monatsverdienst von 155 Euro koste das Aufstocken 91,20 Euro im Jahr. Und als Geringverdiener müssen Schüler nur den Mindestbetrag von 60 Euro pro Jahr selbst einzahlen.
Außerdem laufen im Vertrag auf diesem Weg pro Jahr 214 Euro auf - die Zulage plus die Eigenbeiträge. Und wer früh mit dem Sparen anfängt, profitiert vom Zinseszinseffekt. Das bedeutet: Weil die Zinsen jedes Jahr das Sparguthaben erhöhen, hat im Rentenalter umso mehr, wer früher angefangen hat zu sparen.
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