Internet-Teilnahme an Hauptversammlungen möglich
Es eröffnet Aktionären auch die Möglichkeit, online Fragen stellen und Stimmen abgeben. Von den neuen Regelungen profitieren Aktionäre im Ausland, die dann keine aufwendigen Reisen zu Hauptversammlungen mehr auf sich nehmen müssen. Börsennotierte Gesellschaften müssen die Unterlagen für die Hauptversammlungen auf ihrer Internetseite veröffentlichen.
In der Versammlung selbst müssen keine Papierunterlagen mehr ausliegen, wenn die Aktionäre einen elektronischen Zugang - zum Beispiel über Computer-Terminals - haben.
Für eine Million kommt der Finger weg
Jesse Distad will die Ausbildung seiner Kinder finanzieren und sich für eine Million Dollar seinen kleinen Finger... mehr
Freunde verkaufen verboten
Facebook droht der Firma USocial mit einer Klage, sollte die fortfahren, Facebook-Mitgliedern Freunde zu verkaufen. Das ist ein... mehr






















