02.11.2009
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Internet-Teilnahme an Hauptversammlungen möglich

Berlin (dpa) - Aktiengesellschaften können ihren Anteilseignern künftig erlauben, über das Internet an Hauptversammlungen teilzunehmen. An diesem Sonntag tritt eine Gesetz zur Umsetzung einer entsprechenden Richtlinie in Kraft.

Es eröffnet Aktionären auch die Möglichkeit, online Fragen stellen und Stimmen abgeben. Von den neuen Regelungen profitieren Aktionäre im Ausland, die dann keine aufwendigen Reisen zu Hauptversammlungen mehr auf sich nehmen müssen. Börsennotierte Gesellschaften müssen die Unterlagen für die Hauptversammlungen auf ihrer Internetseite veröffentlichen.

In der Versammlung selbst müssen keine Papierunterlagen mehr ausliegen, wenn die Aktionäre einen elektronischen Zugang - zum Beispiel über Computer-Terminals - haben.

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