Grundrecht auf Schmach

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Wenn Amerikaner von "freier Meinungsäußerung" reden, meinen sie mehr als wir: Im Namen dieses Grundrechts verteidigen Anwälte das Recht militanter Rechtsradikaler, gegen die Demokratie zu agitieren. Pornografie-Anbieter klagen für das Recht, Fotos nackter Minderjähriger zu verbreiten oder - wie in einem aktuellen Fall - zwei Mädchen gegen ihre Schule, weil die sie dafür bestraft hat, sexuell anstößige Fotos bei MySpace veröffentlicht zu haben. Denn auch das Posieren in Reizwäsche, während man lächelnd an einem Penis-förmigen Dauerlutscher leckt, ist eine freie Meinungsäußerung im amerikanischen Verständnis.
Klar, denn der Erste US-Verfassungszusatz meint jedwede Äußerung überhaupt. Salopp ließe er sich mit "Du darfst keinem Bürger den Mund verbieten" übersetzen, aber er geht sogar noch weiter. Er würde im Extremfall auch die Äußerungen von Aliens schützen, die sich mit Furzen und Stepptanzen verständigen (wie ein Alien in einer absurden SF-Geschichte von Kurt Vonnegut).
Oder eben die Veröffentlichung von Anzüglichkeiten und Intimitäten in Social Networks, meinen zumindest die Anwälte der amerikanischen Civil Liberties Union ACLU, die am 23. Oktober im Namen der Mädchen Klage vor einem US-Bundesgericht einreichten. Denn für die Generation Social Network ist der Selbstausdruck im Web Alltagskommunikation.
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Der Artikel ist richtig gut geschrieben.
blink - 05.11.2009, 17:16@gardenio Und ihren Ruf als Schlampen werden sie wohl auch an der Schule weg haben, aber das vermutlich sogar schon vorher. ;)
gardenio - 05.11.2009, 15:08Na, wenn die zwei sich da mal nicht ein "Ei legen" für die Zukunft... Ich denke, das werden sie noch bitter bereuen- spätestens wenn sie eine Unibewerbung machen oder sich einen Job suchen - die Jobangebote werden sicher eine... gesamten Beitrag lesen
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