26.10.2009
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Was tun bei nervigen Werbeanrufen? - Gesetz hilft

Fulda (dpa) - Bei Verbrauchern und Verbraucherschützern gibt es immer wieder Klagen über nervende Telefonwerbung. Seit dem 4. August gilt ein neues Gesetz zum Schutz vor lästigen Anrufen.

Call Center
Seit dem 4. August gilt ein neues Gesetz zum Schutz vor lästigen Anrufen.
© dpa

Laut Branchenverband haben sich die Änderungen jedoch bei Bürgern und Call Centern noch nicht genügend herumgesprochen. Was hat sich geändert? Zeigt das Gesetz Wirkung?

Was dürfen Call Center mittlerweile laut Gesetz nicht mehr?

Sie dürfen nicht mehr mit unterdrückter Nummer anrufen und nicht mehr ohne ausdrückliche Einwilligung Werbetelefonate führen - selbst wenn eine Kundenbeziehung besteht, sagt der Verband. Jedes Call Center, das sich mit unterdrückter Nummer meldet, hat schon den ersten Verstoß begangen. Experten warnen: Dann wird der weitere Verlauf oft auch nicht seriöser. Bei unerwünschten Werbeanrufen drohen Bußgelder von bis zu 50 000 Euro. Und: Verbraucher können leichter aus telefonisch abgeschlossenen Verträgen wieder aussteigen.

Ist der Verbraucher nun wirklich in einer besseren Lage?

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