Familien und Unternehmen sollen weniger Steuern zahlen

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KINDERGELD
In dem Gesetz wird die Anhebung des Kinderfreibetrags von derzeit 6024 Euro auf 7008 Euro geregelt. Zugleich wird das Kindergeld um 20 Euro pro Kind auf jeweils 184 Euro beim ersten und zweiten Kind erhöht, für das dritte Kind werden künftig 190 Euro und ab dem vierten Kind jeweils 215 Euro gezahlt. Bei höheren Einkommen wird das Kindergeld mit dem Kinderfreibetrag verrechnet.
MEHRWERTSTEUER
Übernachtungen in deutschen Hotels und Fremdenzimmern dürften bald billiger werden. Auf Beherbergungsleistungen soll künftig nur noch der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent statt des vollen Satzes von 19 Prozent erhoben werden. Hintergrund ist eine EU-Entscheidung vom März, die ermäßigte Mehrwertsteuersätze für bestimmte Dienstleistungen grundsätzlich erlaubte. Vor allem die CSU-geführte bayerische Landesregierung hatte seither mit Blick auf den für Bayern wichtigen Tourismus für diese Steuerermäßigung geworben.
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