Miteigentümer nutzt Dachboden: Kloeinbau erlaubt
Er darf dort also gelegentlich Gäste unterbringen und zu diesem Zweck auch eine Toilette und ein Waschbecken installieren. Das geht aus einem Beschluss des Oberlandesgerichts Düsseldorf hervor, auf den der Deutsche Anwaltverein in Berlin hinweist (Az.: I-3 WX 98/07).
In dem Fall wurde der im Gemeinschaftseigentum befindliche Dachboden einem Eigentümer zur ausschließlichen Nutzung zugewiesen. Zwei Miteigentümer wandten sich gegen die Nutzung als Hobby- und Wohnraum - die Zweckbestimmung eines Dachbodens verbiete eine solche Nutzung. Das Gericht sah das anders: Auch die sanitären Einrichtungen müssten nicht entfernt werden - sie seien bei der Freizeitbeschäftigung ein "gewisser Komfort" und wiesen nicht zwingend auf die Vorbereitung einer "umfassenden Wohnnutzung" hin.



















