01.07.2009
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Deutlich höherer Kinderfreibetrag bei Kassenzuzahlung

Kassel (dpa) - Eltern können künftig bei den Zuzahlungen zur gesetzlichen Krankenversicherung deutlich höhere Freibeträge geltend machen. Das geht aus einem Grundsatzurteil des Bundessozialgerichts vom Dienstag (30.6.) hervor (Aktenzeichen: B 1 KR 17/08 R).

Kassenzuzahlung
Wer Kinder hat, kann künftig deutlich höhere Freibeträge geltend machen als bislang. (Bild: dpa)
© dpa

Demnach können bei der Berechnung der Zuzahlung für jedes Kind 5808 statt nur 3648 Euro vom Einkommen abgezogen werden. Ein Familienvater aus Bremen hatte auf den höheren Freibetrag hingewiesen, der eindeutig so im Gesetz stehe. Das hatten auch die Landessozialrichter so gesehen, die Kassen aber nicht anerkennen wollen - daraufhin kam es zum Prozess in Kassel. Doch auch die obersten Sozialrichter Deutschlands gaben dem Mann jetzt recht.

Gesetzlich Versicherte können sich von der Zuzahlung zur Krankenkasse befreien lassen, wenn der Gesamtbetrag im Jahr zwei Prozent des Bruttoeinkommens übersteigt. Bei chronisch Kranken - wie bei der Ehefrau des Klägers - liegt die Grenze bei einem Prozent. Für jedes Kind können Freibeträge abgezogen und so das Einkommen runtergerechnet werden. Der zweifache Vater fand in den Gesetzen Formulierungen, die bislang von den Kassen ignoriert worden waren.

Entsprechend setzten die Richter den Freibetrag für Kinder noch einmal fest. Demnach könnten nicht nur 1824 Euro für das "sächliche Existenzminimum" des Kindes, sondern noch einmal 1080 Euro für den "Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf" des Kindes abgesetzt werden. Würden Ehegatten zusammen veranlagt, sei der Betrag zu verdoppeln. Entsprechend könnten pro Kind 5808 Euro vom Einkommen heruntergerechnet werden.

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