03.07.2009
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Berufsunfähigkeit darf überprüft werden

Koblenz (dpa) - Die Feststellung der Berufsunfähigkeit darf seitens der zahlungspflichtigen Versicherung regelmäßig überprüft und gegebenenfalls widerrufen werden. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Koblenz hervor.

Danach entfällt eine Zahlungspflicht, wenn sich entweder der Gesundheitszustand des Betroffenen verbessert oder er neue Fähigkeiten erworben hat, so dass er in einem anderen Beruf arbeiten kann (Az.: 10 U 842/07).

Das Gericht wies mit seinem Urteil die Klage eines Versicherten ab. Der Kläger hatte sich dagegen gewandt, dass die Versicherung seinen Gesundheitszustand überprüft und dann die Zahlungen an ihn eingestellt hatte. Zuvor war beim Kläger wegen eines Rückenleidens eine Berufsunfähigkeit festgestellt worden. Die erneute gesundheitliche Überprüfung ergab jedoch eine Verbesserung des Leidens. Der Kläger war der Meinung, die Versicherung bleibe an die ursprüngliche Feststellung der Berufsunfähigkeit gebunden.

Das OLG sah jedoch die Verfahrensweise der Versicherung als rechtmäßig an. Als unerheblich wertete das Gericht auch, dass der Kläger nach Meinung eines Sachverständigen künftig bei seiner Tätigkeit mit gelegentlichen Schmerzen rechnen muss. Das sei ihm durchaus zumutbar, heißt es in dem in der Fachzeitschrift "recht und schaden" veröffentlichten Urteil.

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