Privat krankenversichert: Bei Hartz-IV soll Amt zahlen
Eine privat versicherte Frau mit drei Kindern hatte Hartz-IV beantragt und die Leistung bekommen, ihre Krankenkassenbeiträge wollte die Behörde aber nicht übernehmen. Dafür bestehe bei Privatversicherten kein Anspruch.
Das Gericht widersprach: Privatversicherte seien mit freiwillig in der gesetzlichen Kasse Versicherten gleichzustellen. Für diese würden auch die kompletten Beiträge übernommen, wenn sie Hartz-IV bekämen. Die Hartz-IV-Behörde hat Berufung beim Landessozialgericht angekündigt, wie eine Sprecherin des Sozialgerichts Gelsenkirchen sagte.
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