07.10.2009
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Privat krankenversichert: Bei Hartz-IV soll Amt zahlen

Gelsenkirchen (dpa) - Privat krankenversicherte Hartz-IV-Empfänger haben Anspruch auf die volle Erstattung ihrer Beiträge. Das hat das Sozialgericht Gelsenkirchen in einem Eilbeschluss (S 31 AS 174/09 ER) klargestellt.

Eine privat versicherte Frau mit drei Kindern hatte Hartz-IV beantragt und die Leistung bekommen, ihre Krankenkassenbeiträge wollte die Behörde aber nicht übernehmen. Dafür bestehe bei Privatversicherten kein Anspruch.

Das Gericht widersprach: Privatversicherte seien mit freiwillig in der gesetzlichen Kasse Versicherten gleichzustellen. Für diese würden auch die kompletten Beiträge übernommen, wenn sie Hartz-IV bekämen. Die Hartz-IV-Behörde hat Berufung beim Landessozialgericht angekündigt, wie eine Sprecherin des Sozialgerichts Gelsenkirchen sagte.

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