Zusatzversicherungen für Elektrogeräte meist unnötig

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Verbraucherschützer raten jedoch von sogenannten Reparaturversicherungen oder Garantieverlängerungen für Elektrogeräte ab. "Sie haben ohnehin zwei Jahre eine gesetzliche Gewährleistung auf alle elektronischen Geräte", sagt Carmen Gahmig von der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz in Mainz.
Zumindest bei hochwertigen Elektrogeräten könnten Käufer ohnehin von einer längeren Lebensdauer ausgehen. "Defekte im Garantiezeitraum sind die Ausnahme", sagt Gahmig. Unnötig und teuer lautete daher auch das Urteil der Stiftung Warentest in Berlin. Die Redaktion der Zeitschrift "Finanztest" hatte die Angebote vier großer Elektromarktketten und mehrerer kleiner Händler verglichen. Das Problem sei, dass viele Verbraucher von diesen Versicherungen Leistungen erwarten, die nicht vorgesehen sind.
"Der Kunde denkt, wenn sein Gerät kaputt ist, kann er in den Laden gehen und erhält ein neues. Dem ist aber nicht so", sagt Michael Sittig von "Finanztest". So zahlen zwei große Ketten zum Beispiel lediglich den Zeitwert des Gerätes, wenn die Reparatur teurer ist als der aktuelle Wert. "Das kann dann nur noch ein Bruchteil des Kaufpreises sein." Schließlich ändern sich die technischen Standards im Elektronikbereich schnell. "Hier wird Sicherheit suggeriert, in Wirklichkeit umfassen diese Versicherungen aber oftmals weniger Leistungen als die gesetzliche Gewährleistung", sagt Gahmig.
Auch die Ausgabe von Ersatzgeräten müsse ausdrücklich im Vertrag geregelt sein, warnt "Finanztest". Kunden sollten daher die Vertragsbedingungen vor Abschluss einer Versicherung genau lesen. Viele übersehen, dass nicht alle Reparaturen bezahlt werden. Im Kleingedrucktem finden sich Ausschlusslisten und teilweise auch Höchstsummen für die Übernahme von Reparaturkosten, warnt die Verbraucherzentrale Hessen in Frankfurt/Main.
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