Lücken im Versicherungsverlauf zügig nachmelden

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Zudem sollten entsprechende Nachweise für die fehlenden Zeiten beigefügt werden, teilte die Deutsche Rentenversicherung Bund am Donnerstag mit. Die Versicherten erhalten den Versicherungsverlauf mit der ersten Renteninformation sowie nach Vollendung des 43. Lebensjahres in regelmäßigen Abständen von der Rentenversicherung zugesandt.
Die Deutsche Rentenversicherung Bund rät, fehlende Versicherungszeiten möglichst rasch nachzumelden. Denn je länger die Nachmeldung aufgeschoben werde, desto schwieriger könne es werden, fehlende Nachweise noch zu erhalten. Dies liege auch daran, dass Unterlagen bei Krankenkassen, Arbeitsagenturen oder Arbeitgebern immer kürzer aufbewahrt würden.
Nach Angaben der Rentenversicherung wurden bei Versicherten beispielsweise des öfteren Zeiten von Schulbesuch oder Studium ab dem 17. Lebensjahr nicht gemeldet - weshalb diese Zeiten dann im Versicherungsverlauf nicht gespeichert sind. Ebenso komme es vor, dass in Zeiten von Krankheit oder Arbeitslosigkeit keine automatische Meldung an die Rentenversicherung erfolgt sei.
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