Rentenversicherern fehlende Angaben zügig nachreichen

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Denn die gesetzlich vorgeschriebenen Aufbewahrungszeiten für Versicherungsunterlagen würden immer kürzer - bei Krankenkassen, den Arbeitsagenturen oder Arbeitgebern. Zeiten von Krankheit oder Arbeitslosigkeit zum Beispiel werden bei der Rentenberechnung berücksichtigt. Ihren Versicherungsverlauf erhalten gesetzlich Rentenversicherte mit ihrer ersten Renteninformation.
Nach Vollendung des 43. Lebensjahres wird er ebenso in regelmäßigen Abständen von der Rentenversicherung zugesandt. Häufig fehlen den Rentenversicherungen Angaben über die Zeit des Schulbesuchs oder des Studiums nach dem 17. Geburtstag sowie über Zeiten von Krankheit oder Arbeitslosigkeit. Versicherte ab dem Geburtsjahrgang 1979 bekommen seit Oktober ein vereinfachtes und verkürztes Antragsformular für die Kontenklärung: Viele der bisher gestellten Fragen sind für jüngere Versicherte nicht mehr relevant.
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