Rentenversicherung bei Umzug neue Adresse melden
Liegt dem Service, der die Renten im Auftrag der Rentenversicherer auszahlt, die richtige Adresse nicht vor, muss die Auszahlung wegen einer möglichen "Überzahlung" zunächst ausgesetzt werden. Darüber hinaus könnten zum Beispiel Rentenanpassungsmitteilungen nicht zugestellt werden. Die Regel gelte sowohl für Umzüge innerhalb Deutschlands als auch bei solchen ins Ausland. Rentner können eine Adressenänderung in jeder Postfiliale mitteilen oder sie online unter www.rentenservice.com unter "Änderungsmitteilungen" eingeben.
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