Verbraucherschützer monieren Sicherheitslücke bei ING Diba

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Im Gegensatz zu anderen Geldinstituten habe die Direktbank bei dem Anruf weder die PIN fürs Telefonbanking noch eine Sterbeurkunde oder einen Erbschein verlangt, kritisierte die Verbraucherzentrale. Auch die Identität des Anrufers sei nicht überprüft worden. Es habe dann vier Wochen gedauert, ehe der totgemeldete Kunde sich wieder erfolgreich habe einloggen können. Die Verbraucherzentrale wertet das Vorgehen der Direktbank mit rund sechs Millionen Kunden in Deutschland als "schwere Verletzung ihrer Vertragspflichten", durch sie sich unter Umständen sogar schadenersatzpflichtig gemacht habe. Auf jeden Fall müsse die Bank für die Kosten der Kontosperrung aufkommen.
Die ING Diba wies die Vorwürfe zurück. Die vermeintliche Sicherheitslücke sei eigentlich eine Sicherheitsmaßnahme, sagte ein Sprecher. Wenn jemand als verstorben gemeldet werde, würden die Konten sofort gesperrt, um zu verhindern, dass jemand, der keine Erbberechtigung hat, darauf zugreifen könne. Sobald sich die Erben legitimiert hätten, werde das Konto wieder freigegeben. "Wir halten das Risiko, dass jemand Unberechtigtes über das Geld verfügt, für größer als die Möglichkeit, dass jemand sich einen schlechten Scherz erlaubt", sagte der Sprecher. Bisher sei das Verfahren kein Thema gewesen. Angesichts der nun möglichen Gefahr von Nachahmern werde das Vorgehen aber noch einmal auf den Prüfstand gestellt.
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