19.11.2009
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Nicht gegen ihren Willen: HPV-Impfung für Mädchen

Köln (dpa/tmn) - Mädchen müssen sich nicht gegen HPV impfen lassen. Selbst wenn ihre Eltern für die Impfung sind, kann eine Jugendliche sie ablehnen. Der Arzt werde sie nicht gegen ihren Willen impfen.

Das erläutert das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) in Köln. Die Impfung gegen die HPV abgekürzten Humanen Papillomviren wird für Mädchen im Alter zwischen 12 und 17 Jahren empfohlen und von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt. Sie umfasst drei Spritzen. Zwischen der ersten und zweiten liegen ein bis zwei Monate. Die dritte Spitze gibt es sechs Monate nach der ersten.

Die HPV-Impfung schützt vor einigen Typen der Humanen Papillomviren. Es sei so gut wie sicher, dass Mädchen im Laufe ihres Lebens mit HP-Viren in Kontakt kommen, erklärt das IQWiG. Sie seien fast immer harmlos. Bei wenigen Frauen könnten die Viren aber zu einer langanhaltenden Entzündung führen, die sich manchmal im Laufe vieler Jahre zu Gebärmutterhalskrebs entwickelt.

Für ältere Frauen bieten Frauenärzte einen sogenannten Pab-Test an. Dabei werden dem IQWiG zufolge Zellen vom Gebärmutterhals abgestrichen und auf Krebsvorstufen untersucht. Dieser Test komme auch für Frauen infrage, die gegen HPV geimpft sind. Die Impfung senke zwar das Risiko für Gebärmutterhalskrebs, er könne aber immer noch auftreten. Wer sich gegen die Viren schützen möchte, sollte Kondome benutzen. Außerdem haben Nicht-Raucher ein geringeres Risiko für Gebärmutterhalskrebs, so das IQWiG. Das IQWiG hat Informationen und einen Flyer zur HPV-Impfung zusammengestellt.

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