15.10.2009
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Transsexueller will Brust-OP auf Kassenkosten

(daso) - Ein Transsexueller fordert von seiner Krankenkasse die Bezahlung einer Brustoperation. Dafür zieht der ehemalige Soldat nun sogar vor Gericht, wie die Online-Ausgabe der "Welt" berichtet.

Transsexueller Ex-Soldat vor dem Sozialgericht Hannover.
Der transsexuelle Ex-Soldat kämpft vor dem Sozialgericht Hannover für die Bezahlung seiner Brustoperation.
© dpa

Vor rund 18 Monaten begann der 51-Jährige eine Hormonbehandlung, deren Resultat im Brustbereich nicht seinen Vorstellungen entspricht. Der jahrelang mit einer Deutschen verheiratete Brite fordert von seiner Krankenkasse die Übernahme der rund 6.000 Euro teuren Operation. Inzwischen beschäftigt sich das Sozialgericht Hannover mit diesem Fall.

Ein Gutachter soll in den kommenden Wochen entscheiden, ob der Eingriff rein kosmetischer Natur ist oder eine körperliche Entstellung besteht. Denn nur dann wäre es möglich, dass die Kasse die anfallenden Kosten übernimmt. Die in den nächsten Tagen anstehende Unterleibsoperation, die wesentlich teurer ist, werde die Krankenkasse aller Voraussicht nach zahlen.

Das Bundessozialgericht hatte im Jahr 2004 geurteilt, dass Krankenkassen im Regelfall Brustvergrößerungen und -verkleinerungen nicht übernehmen müssen. Entscheidend wird in diesem Fall sein, aus welchen Gründen die Behandlung durchgeführt werden soll.

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Meinungen zum Thema (49) in Sexualität
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marion91171 - 22.11.2009, 17:40

ich habe 4 bandscheibenvorfälle,bekomme KEINE kur....meine mutter hatte mit 42 jahren einen schlaganfall,ist seit her halbseitig gelähmt und kann sehr schlecht sprechen,das ist mittlerweile 16 jahre her,sie bekommt auch keine reha mehr,weil... gesamten Beitrag lesen

Sonnenkind88 - 25.10.2009, 10:36

schon erstaunlich wie viele Beiträge in diesem Thema gesperrt sind . Ob es doch am Koalitionsvertrag liegt oder der Autor nur einen stärkeren persönlichen Bezug zu dem Thema hat..... unglaublich

Sonnenkind88 - 25.10.2009, 10:27

Reform des Transsexuellenrechts 5013 5014 Das geltende Transsexuellengesetz ist in seinen wesentlichen Grundzügen inzwi- 5015 schen fast dreißig Jahre alt. Es entspricht nicht mehr in jeder Hinsicht aktuellen 5016 medizinisch-wissensch... gesamten Beitrag lesen

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