Ärger um die Wurst - Beim Grillen Rücksicht nehmen

© dpa/tmn
Dabei ist klar: Ein grundsätzliches Grillverbot haben Gerichte bislang nur in Ausnahmefällen ausgesprochen. In der Regel müssen sich Eigentümer und Mieter oder Nachbarn untereinander in Toleranz üben. Sie müssen nur bestimmte Zeiten und Obergrenzen beachten.
"Generell gilt: Ich darf grillen, solange ich meine Nachbarn damit nicht störe", sagt Ulrich Ropertz vom Deutschen Mieterbund in Berlin. Das Landgericht München habe zum Beispiel entschieden, dass Grillen in den Sommermonaten üblich sei und von Nachbarn geduldet werden müsse. Ein Verbot könne nur dann ausgesprochen werden, wenn es zu wesentlichen Beeinträchtigungen durch Rauch, Ruß und Wärme kommt (Az.: I 15 S 22735/03).
Störungen durch Grillpartys werden juristisch in Lärm- und Geruchsbelästigungen unterteilt, sagt Thomas Hannemann, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien des Deutschen Anwaltsvereins in Berlin. Was den Lärm betrifft, gelten die gleichen Regeln wie zu anderen Jahreszeiten auch: "Lautstarke Feiern dürfen einen gewissen Lärmpegel nicht überschreiten." Außerdem müssen die Ruhezeiten eingehalten werden.
- stress wegen grillen gibts doch eh meist... | obisan, 18.05.2008, 09:18
- Solange man nicht zu laut ist und nicht ... | herzerl, 18.05.2008, 08:18






















