07.11.2009
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Luftangriff bei Kundus: SPD greift Guttenberg an

Berlin (dpa) - Die SPD hat Verteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg (CSU) nach dessen Äußerungen zum Luftangriff bei Kundus vor einem Strategiewechsel in Afghanistan gewarnt.

Guttenberg
Karl-Theodor zu Guttenberg hatte den für den Befehl zum Luftschlag verantwortlichen Oberst verteidigt.
© dpa

"Wenn er glaubt, in Afghanistan ist der Abwurf von schweren Bomben auf große Menschenmassen zu rechtfertigen, dann kann die Sozialdemokratie da nicht mehr mitgehen", sagte der SPD-Wehrexperte Rainer Arnold dem "Tagesspiegel". "Das ist nicht gerechtfertigt und nicht angemessen."

Der frühere Generalinspekteur der Bundeswehr, Harald Kujat, warnte vor Konsequenzen für die Soldaten, sollte es gegen den für das Bombardement verantwortlichen Kommandeur ein Verfahren geben.

Guttenberg forderte nach dem Luftangriff mehr Rechtssicherheit für die Soldaten. Besonders die Verfahren bei so komplexen Situationen seien nicht immer eindeutig, sagte der Minister der "Süddeutschen Zeitung". "Hier muss zwingend nachgeschärft werden, dass solche Zweifel nicht entstehen, gerade wenn Entscheidungen unter Zeitdruck fallen müssen." Nach dem von dem Oberst Georg Klein angeordneten Angriff auf zwei von Taliban gekaperte Tanklastwagen bei Kundus hatte am Freitag die Bundesanwaltschaft die Ermittlungen übernommen. Bei dem von US-Kampfjets ausgeführten Angriff waren am 4. September einem NATO-Bericht zufolge bis zu 142 Menschen gestorben.

Der parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Fraktion, Jörg van Essen, sagte, die Regierung wolle in Potsdam rasch eine zentrale Gerichtsbarkeit für die Bundeswehrsoldaten aufbauen. "Das Verfahren wegen des Luftschlags belegt, dass die deutsche Justiz schlecht aufgestellt ist", sagte er der "Neuen Osnabrücker Zeitung". "Die deutschen Soldaten erwarten völlig zu Recht, dass Richter und Staatsanwälte mit hinlänglichem Spezialwissen die Vorwürfe beurteilen." Es sei ein Stück aus dem Tollhaus, dass der Ort der Heimatkaserne bisher den zuständigen Staatsanwalt festlege.

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