Abkommen mit USA sieht auch Austausch intimer Daten vor
In dem am 11. März in Berlin paraphierten deutsch-amerikanische Abkommen hatten Innenminister Wolfgang Schäuble (CDU) und Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) mit ihren US-Kollegen einen gegenseitigen Online-Zugriff auf Polizeidaten nach dem Vorbild des europäischen Prüm-Vertrages vereinbart. Deutschland und sechs weitere EU-Staaten hatten sich 2005 im Eifelort Prüm auf die Vernetzung ihrer Polizeidatenbanken verständigt.
In Artikel zwölf des Abkommens heißt es: "Personenbezogene Daten, aus denen die Rasse oder ethnische Herkunft, politische Anschauungen, religiöse oder sonstige Überzeugungen oder die Mitgliedschaft in Gewerkschaften hervorgeht oder die die Gesundheit und das Sexualleben betreffen, dürfen nur zur Verfügung gestellt werden, wenn sie für die Zwecke dieses Abkommens besonders relevant sind."
Der Chef des Deutschen Gewerkschaftsbundes, Michael Sommer, kritisierte den Artikel in der Vereinbarung scharf. Es sei ein "Höhepunkt der Unverfrorenheit, dass die Regierung die Gewerkschaftsmitgliedschaft deutscher Bürger an die USA weitergeben kann", sagte Sommer dem "Spiegel". Die FDP-Innenexpertin Gisela Piltz, bezeichnete das Abkommen in dem Nachrichtenmagazin als "Kuckucksei". Sie frage sich, was etwa sexuelle Orientierung mit terroristischen Straftaten zu tun habe. Das Vorstandsmitglied der Linken-Fraktion, Petra Pau, sprach in Berlin von einem "Ding aus dem Tollhaus". Die in der Passage beschriebenen Daten gingen "den Staat nichts an, nicht den deutschen und nicht den US-amerikanischen"."
Der umstrittene Artikel des Abkommens regelt die "Übermittlung von personenbezogenen Daten besonderer Kategorien". Im zweiten Absatz heißt es dazu: "In Anerkennung der besonderen Schutzbedürftigkeit der in Absatz 1 genannten Kategorien personenbezogener Daten treffen die Vertragsparteien geeignete Schutzvorkehrungen, insbesondere geeignete Sicherheitsmaßnahmen, um diese Daten zu schützen."
© AFP






















