Schäuble verbietet rechtsextreme Vereine aus Ostwestfalen
Zur Durchsetzung der Vereinsverbote untersuchten Beamte laut Innenministerium am frühen Morgen bundesweit knapp 30 Objekte. Schwerpunkte der Razzia waren demnach Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Hessen. Die Tätigkeit beider Vereine bestehe aus antisemitischer Propaganda und der Verherrlichung der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft, teilte das Ministerium weiter mit. Die Gruppierungen richteten sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung und verstießen durch Leugnung des Holocaust gegen geltendes Recht. In Vlotho trafen sich demnach Holocaustleugner und Neonazis aus dem gesamten Bundesgebiet.
Schäuble betonte, zum rechtsextremistischen Spektrum gehörten "junge Neonazis ebenso wie alte Nationalsozialisten". Ihnen gemeinsam sei die Ablehnung der freiheitlichen demokratischen Ordnung. "Die geistigen Brandstifter, mit denen wir es hier zu tun haben, sind der Nährboden, aus dem letztlich auch rassistisch motivierte Gewalt erwächst."
Die Unionspolitiker Hans-Peter Uhl (CSU) und Kristina Köhler (CDU) begrüßten das Verbot als "wichtigen Schritt" zum Schutz der freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Zugleich verwiesen Uhl und Köhler auf einen Antrag der Unionsfraktion unter anderem auf Überprüfung der Frage, wie künftig die Erlangung der steuerrechtlichen Gemeinnützigkeit für extremistische Vereine besser verhindert werden könne. Das "Collegium Humanum" war als gemeinnützig anerkannt. Die SPD-Parlamentarierin Gabriele Fograscher bezeichnete die "längst überfälligen Verbote" als "deutliches Signal gegen den Rechtsextremismus, Antisemitismus und die Verherrlichung der NS-Zeit".
Das "Collegium Humanum" wurde 1963 gegründet und galt als ein Knotenpunkt im Netzwerk der Holocaust-Leugner. Der Bundesregierung zufolge wurden von dem Verein und dem ebenfalls verbotenen VRBHV Schulungen, Vorträge und Mitgliedversammlungen organisiert. Laut Verfassungsschutzbericht trat bei Veranstaltungen des CH unter anderem der rechtsextreme Holocaust-Leugner Horst Mahler auf.
© AFP
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