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Was passiert, wenn nichts passiert?

Wahlurne
Künftig sollten auch Kinder zur Wahlurne schreiten und ihre Stimme abgeben dürfen - diese Forderung vertrat im Sommerloch 1997 die SPD-Politikerin Lore Maria Peschel-Gutzeit.
© dpa

"One Windel, one vote"

Mindestens ebenso unsinnig wie Jobsts Idee der Eingemeindung Mallorcas - dafür aber bitterernst gemeint - war die Forderung, die die SPD-Politikerin Lore Maria Peschel-Gutzeit im Sommer 1997 stellte. Die damalige Berliner Justizsenatorin setzte sich mithilfe eines Aufsatzes in einer juristischen Fachzeitschrift sowie via Sommerloch-Berichterstattung für die Einführung eines Wahlrechts für Kinder ein - getreu dem in den USA formulierten verfassungsrechtlichen Prinzip "One man, one vote".

Peschel-Gutzeit argumentierte folgendermaßen: Da das Wahlrecht zu den verbürgten Grundrechten des Menschen gehöre, müsse es auch von Geburt an gelten. Solange die Kinder nicht in der Lage seien, selbst zu wählen, sollten sie von den Eltern vertreten werden - diese sollten folglich pro Kind einen weiteren Stimmzettel ausfüllen dürfen. Die "tageszeitung" veralberte Peschel-Gutzeits Idee bald als "One Windel, one vote", und auch von politischer Seite kam wenig Unterstützung. Nichtsdestotrotz soll die Juristin auch heute noch überzeugt hinter ihrem Vorschlag stehen.

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