Broschüre informiert über neue Rechte für Bahnkunden

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Damit wüssten sie genau, welche Informationen sie vor und während der Fahrt erhalten müssen, welche Rechte sie bei Verspätungen haben und an wen sie Beschwerden richten können, erklärte am Freitag das Bundesverbraucherschutzministerium.
Das neue Fahrgastrecht sieht Entschädigungen ab einer Verspätung von 60 Minuten vor und stellt Kunden besser, wenn sie bei Verzögerungen auf teurere Züge umsteigen, ein Taxi nehmen oder gar übernachten müssen. Bei Streitfällen vermittelt eine Schlichtungsstelle zwischen Kunden und Bahnunternehmen. Das Gesetz tritt am 29. Juli in Kraft.
+++ Broschüre im Internet unter: www.eu-verbraucher.de/de/veroffentlichungen-und-veranstaltungen +++
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