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Bankvollmacht regelt Zugriff im Notfall

Berlin (dpa/tmn) - Eine Bankvollmacht regelt im Notfall, wer Geld abheben oder überweisen darf. Weil auch die nächsten Angehörigen nicht automatisch zu solchen Transaktionen berechtigt sind, rät der Bundesverband deutscher Banken in Berlin zur Vorsorge:

Geldautomat
Eine Konto-/Depotvollmacht regelt welche Bankgeschäfte der Bevollmächtigte ausführen darf.
© dpa

Nach einem plötzlichen Unfall oder bei körperlicher Beeinträchtigung durch Krankheit werde sonst möglicherweise vom Gericht ein Betreuer bestellt. Offiziell heißen die Papiere von der Bank "Konto-/Depotvollmacht". Mit ihr hat der Bevollmächtigte Zugriff auf das Konto - auch über den Tod des Ausstellers hinaus.

Es handle sich dabei allerdings nicht grundsätzlich um eine Generalvollmacht, die dem Bevollmächtigten alle Freiräume lässt. Vielmehr werde in den Vordrucken klar festgelegt, welche Bankgeschäfte der Genannte ausführen darf, erklärt der Verband. Außerdem können der Kontoinhaber oder - nach seinem Tod - der Erbe die Vollmacht jederzeit ohne Angabe von Gründen widerrufen.

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