Vorsicht mit dem "Bitte nicht stören"-Schild

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Denn weder der Reiseveranstalter noch der Hotelier kann dazu gedrängt werden, ein solches Hinweisschild zu missachten und das Zimmer zu öffnen. Bei Gesundheitsproblemen kann das dazu führen, dass erkrankte Singles erst spät behandelt werden. Auf einen solchen Fall, den das Landgericht Frankfurt zu entscheiden hatte (Az.: 2-19 O 153/08), weist die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in Wiesbaden in der Zeitschrift "ReiseRecht aktuell" hin.
Es ging um eine alleinreisende Frau, die einen Urlaub in Ägypten verbrachte. Sie erlitt durch Nierenversagen eine Harnvergiftung und wurde ohnmächtig, während das "Bitte nicht stören"-Schild an der Tür hing. Ihr Mann zu Hause wurde unruhig, weil sich seine Ehefrau anders als gewohnt nicht telefonisch meldete.
Mehrfach bat er das Hotel am Telefon, im Zimmer nachzuschauen. Der Frau wurden jedoch nur Zettel mit der Rückrufbitte unter der Tür ins Zimmer geschoben. Erst nach zwei Tagen öffnete das Hotelpersonal den Raum und fand die Frau, die anschließend fünf Tage lang im Koma in einem Krankenhaus lag.
Aus Sicht des Gerichts hatten Reiseveranstalter und Hotelier alles richtig gemacht. Die Fürsorgepflichten gegenüber dem Gast gingen nicht so weit, ein mit dem Hinweis "Bitte nicht stören" versehenes Zimmer zu öffnen - auch wenn der Ehepartner des Gastes dies verlangt.
Denn mit dem Öffnen wäre ein "massiver Eingriff in die Privatsphäre des Hotelgastes" verbunden. Dass die Frau nicht mehr telefonisch erreichbar war, sei kein Anhaltspunkt für einen Notfall gewesen. Der beklagte Reiseveranstalter wies laut "ReiseRecht aktuell" darauf hin, dass sich Touristen öfter mit Urlaubsbekanntschaften zurückziehen und nicht gestört werden wollen. Anrufe von den besorgten Partnern solcher Alleinreisender seien in Hotels "an der Tagesordnung".
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