Sechs Jahre Freiheitsentzug für überzeugten Rechtsradikalen
Der Hauptvorwurf der Anklage geht auf einen Vorfall am 11. August 2006 zurück. Der Skinhead traf damals am Bahnhof Zürich-Oerlikon auf einen ihm verhassten Ex-Kollegen aus der Szene und versetzte ihm heftige Faustschläge ins Gesicht.
Als das Opfer benommen am Boden lag, trat der Angeklagte mit seinen Springerstiefeln mehrmals nach. Das Opfer erlitt ein Schädelhirntrauma, einen Kieferbruch, einen Zahnschaden sowie einen Nasenbeinbruch. Dass er ohne bleibende Schäden davonkam, bezeichnete einer der Oberrichter als "ein kleines Wunder".
Vor Gericht gab der Angeklagte ausführlich Auskunft über seine politische Gesinnung. Im Dritten Reich seien diverse Sachen gut gewesen, so etwa der Wirtschaftsaufschwung und die gute Organisation der Deutschen, belehrte er den Gerichtsvorsitzenden.
Die Anklage listete insgesamt 13 Straftaten auf, darunter mehrere Körperverletzungen. Die meisten dieser Vorfälle leugnete oder verharmloste er.
Der Staatsanwalt sprach von einem schweren Verschulden und forderte eine Freiheitsstrafe von siebeneinhalb Jahren. Die Verteidigung forderte Teilfreisprüche und eine erheblich mildere Strafe von 18 Monaten. Zu Bedenken gebe es insbesondere die schwere Jugend des Angeklagten, die er teilweise in einem Heim verbracht habe.
Wegen versuchter schwerer Körperverletzung, einfachen Körperverletzungen, Angriff, Drohung, Nötigung, Rassismus und wegen Gewaltdarstellung muss der Neonazi nun aber für sechs Jahre hinter Gitter. Die Gesellschaft könne ein solch gewalttätiges Verhalten nicht tolerieren, sagte der Gerichtspräsident.
© sda
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