Streitfall Stadionverbot
Hauptursachen dafür sind gewalttätige Auseinandersetzungen mit der Polizei oder Randale. Die Höchstdauer für ein bundesweites Verbot beträgt drei Jahre. Maßgeblich sind die "Richtlinien zur einheitlichen Behandlung von Stadionverboten" des DFB.
Verhängt werden Stadionverbote von den Vereinen. Die sprechen sie auf Empfehlung der Polizei aus oder weil sie selbst Zeugen schwerwiegender Verstöße gegen die Stadionordnung wurden. Vereine und Verbände übertragen sich vor jeder Saison gegenseitig ihre Hausrechte. Daher kann ein Stadionverbot, das in Duisburg ausgesprochen wurde, auch in Stuttgart, Hamburg oder Berlin gelten.
Fanverbände kritisieren seit Jahren, dass viele Verbote bereits "auf Verdacht" verhängt werden. Laut DFB-Richtlinien ist dafür nur ein Ermittlungsverfahren gegen einen Fan ausreichend, ein richterliches Urteil ist für ein Stadionverbot nicht nötig. Der Sicherheitsbeauftragte des DFB, Helmut Spahn, verteidigt dieses Verfahren. "Stadionverbote sind Präventivmaßnahmen auf zivilrechtlicher Grundlage. Es muss ein Mittel geben, andere Zuschauer vor gewaltbereiten Gruppen zu schützen", sagt er.
Im Dialog mit den Fans hat der DFB seine Richtlinien allerdings 2008 überarbeitet. Unter anderem wurde die Höchstdauer für ein bundesweites Stadionverbot von fünf auf drei Jahre reduziert. Mittlerweile hören die meisten Vereine die betroffenen Fans auch erst an, bevor sie über ein Stadionverbot entscheiden.
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