IOC-Richtlinien zur Meinungsfreiheit
Dies teilte das Internationale Olympische Komitee (IOC) den Nationalen Olympischen Komitees (NOK) in einer sechs Punkte umfassenden Interpretation der Regel 51,3 der olympischen Charta mit. Allerdings vermied es das IOC, einen detaillierten Verhaltenskodex herauszugeben.
"Diese Richtlinien gehen nicht auf Einzelfälle ein, weil die Variationsbreite zu groß ist", sagte Thomas Bach, Präsident des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB).
Der IOC-Brief wurde bereits mit den Mannschaftsleitern der olympischen Fachverbände diskutiert und soll in der kommenden Woche dem Beirat der Aktiven des DOSB vorgelegt werden. "Wir werden keine Empfehlungen geben, was die Athleten machen dürfen oder nicht", kündigte Bach an. "Das ist Teil unseres Konzeptes des 'mündigen Athleten'. Wir werden sie aber ausreichend informieren, damit sie im Bilde sind."
Dazu gehört auch die Aufklärung darüber, dass "jede Art der politischen, religiösen oder rassistischen Demonstration und Propaganda" in den olympischen Arenen oder im olympischen Dorf strikt verboten ist. Das IOC kündigte an, das Auftreten und Verhalten der Athleten in den für Akkreditierte vorbehaltenen Bereichen sowie deren äußeres Erscheinungsbild zu überprüfen.
























