Teilerfolg für Boris Becker im Foto-Streit mit "FAS"

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Um für ihre neue Sonntagsausgabe zu werben, hatte die FAZ eine fiktive Titelseite erstellt. Dort war unter anderem ein Foto des damaligen Bundesaußenministers Joschka Fischer zu sehen, aber auch ein Portraitfoto Beckers. Darunter stand: "Boris Beckers mühsame Versuche, nicht aus der Erfolgsspur geworfen zu werden Seite 17". Seite 17 der Werbe-Ausgabe war freilich leer, der angekündigte Artikel erschien niemals. Ohne Bericht habe die Zeitung sein Foto aber nicht einfach verwenden dürfen, argumentierte Becker. Daher verlangte er eine "fiktive Lizenzgebühr" von 2,37 Millionen Euro.
Wie der BGH entschied, dürfen Verlage ein Foto einer Person der Zeitgeschichte ausnahmsweise auch ohne Berichterstattung verwenden, um vorab "die Öffentlichkeit über die Gestaltung und Ausrichtung einer neuen Zeitung zu informieren". Schließlich gebe es vor dem Start des Blattes keine Alternative zu einer solchen fiktiven Ausgabe. Das ändere sich freilich, sobald die erste Ausgabe erschienen sei. Boris Becker stehe daher eine Lizenzgebühr zu, weil die Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung sein Foto auch noch nach ihrem Start verwendete. Über die danach angemessene Summe soll nun das Oberlandesgericht München entscheiden. Den Streitwert setzte der BGH auf 1,2 Millionen Euro fest.
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